E-Rechnungen
Was ist das?

Eine E-Rechnung ist kein einfaches PDF, sondern ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD).
Sie muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.
Seit dem 1. Januar 2025 ist der Vorsteuerabzug direkt an den korrekten Empfang einer E-Rechnung gekoppelt. Wenn Ihr Unternehmen eine Rechnung erhält, die nicht dem gesetzlichen Format entspricht, riskieren Sie den Verlust des Vorsteuerabzugs.
Im Jahr 2026 ist der Vorsteuerabzug aus Papier- oder PDF-Rechnungen noch zulässig, da Aussteller in dieser Zeit Übergangsfristen nutzen dürfen.
E-Rechnung wird Pflicht ab 01.01.2025
Damit sie hier nicht ins Hintetreffen geraten hilft Ihnen Balirion Ihre E-Rechungslösung einzuführen - ganz nach ihren Bedürfnissen und mittels möglicher Technolgogien
Analyse
Wir überprüfen in welchem Format die Rechnungen eingehen und ob sie dem XML-Standard bereits entsprechen.
Anpassung
Gegebenenfalls muss Ihre Buchhaltungssoftware angepasst werden, um die strukturierten XML-Daten fehlerfei einlesen zu können. Außerdem stellen wir sicher, dass auch Sie die
E-Rechnungen im korrekten Format ausgeben.
Reklamation
Bei Eingang fehlerhaft erhaltener Rechnungen helfen wir bei der Reklamation, um den Vorsteuerabzug zu sichern.
